Allgemeine Geschäftsbedingungen der Forscherschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Forscherschule Merzig-Bietzen 1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen den Eltern der Kinder an der Forscherschule und dem Schulträger der Forscherschule in Merzig-Bietzen, dem Verein "Entdecken und Lernen e.V.".
2. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Zwischen dem Schulträger und dem Teilnehmer wird ein Schulvertrag schriftlich abgeschlossen. Der Schulvertrag kommt durch Unterschrift der vertragsschließenden Parteien unter den Vertragstext zustande. Vertragsgegenstand ist der sich aus dem Schulvertrag ergebende Bildungsgang, der entsprechend dem Konzept der Forscherschule und, soweit diesem Konzept entsprechend, dem geltenden Rahmenlehrplan und der Stundentafel durchgeführt wird.
2.2 Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schulträgers an.
2.3 Der Schulträger behält sich vor, die Durchführung der Bildungsgänge vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängig zu machen. Sollte die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, werden die Teilnehmer umgehend informiert.
3. Kündigung
3.1 Eine Kündigung des Schulvertrages vor Ausbildungsbeginn ist ausgeschlossen.
3.2 Eine fristgerechte Kündigung des Schulvertrages ist jederzeit möglich. Der Vertrag endet dann zum nächsten Halbjahreszeugnis.
3.3 Bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund seitens der Erziehungsberechtigten endet der Vertrag zum Ende des auf die Kündigung folgenden Monats.
3.4 Bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund seitens der Schule endet der Vertrag zum Ende des laufenden Halbjahres.
4. Stornierung durch den Schulträger
4.1 Der Schulträger behält sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. aufgrund einer zu geringen Schülerzahl) die Stornierung eines geplanten Bildungsganges vor.
4.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn auf Seiten des Schulträgers oder der Privatschule Leistungshindernisse vorliegen, die den gemeinsamen Vertragszweck gefährden oder unmöglich machen.
5. Zeugnisse
5.1 Über die Teilnahme und über die Leistungsentwicklung des Kindes der Privatschule werden Zeugnisse ausgestellt.
6. Angebot, Preis, Zahlungsbedingung
6.1 Der mit dem Schulgeld abgegoltene Leistungsumfang ist im Schulvertrag geregelt. Abzüge vom Schulgeld wegen Ferien, Feiertagen, Krankheit des Schülers oder von Lehrern oder aus anderen, von der Schule nicht zu verantwortenden Umständen, sind nicht zulässig.
6.2 Es gelten die Preise des Schulvertrages. Das Schulgeld ist monatlich bis zum 25. im Voraus zu zahlen.
6.3 Die Höhe des Schulgelds ist einkommensabhängig. Es richtet sich nach der auf der Website der Forscherschule veröffentlichten Preistabelle. Grundlage für die Bestimmung des Schulgelds ist das "zu versteuernde Einkommen" gemäß jeweils aktuellem Einkommensteuerbescheid. Wenn ein aktueller Einkommensteuerbescheid zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorliegt, so wird das monatliche Schulgeld auf der Grundlage des letzten vorliegenden Bescheids bestimmt und bei Vorliegen des aktuellen Bescheids nachträglich angepasst.
6.4. Wird der Einkommenssteuerbescheid trotz entsprechender Aufforderung durch die Schule ncht vorgelegt, so gilt der Höchstbeitrag als vereinbart.
6.5 Der Schulträger ist berechtigt, von den Vertragsparteien ab Verzug Zinsen in Höhe der vom Träger selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, zu verlangen.
6.6 Für den Fall der Nichtzahlung des Schulgeldes behält sich der Schulträger den Ausschluss des Teilnehmers vom Unterricht vor.
6.7 Eine nur zeitweilige oder unregelmäßige Teilnahme an dem Angebot der Privatschule berechtigt den Teilnehmer nicht zur Preisminderung.
7. Haftung für Kundeneigentum
7.1 Für Kundeneigentum in den Räumen des Schulträgers und der Privatschule wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden entsteht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Schule bzw. des Schulträgers.
8. Urheberschutz und Copyright
8.1 Ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung des Schulträgers vervielfältigt, für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung benutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Unterrichtsmaterialien für Theorie und Praxis sind exklusiv für die Schüler der Privatschule.
9. Datenschutz
9. Die Auftragsabwicklung beim Schulträger erfolgt elektronisch. Mit der Unterzeichnung des Schulvertrages erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Auskunftseinholung der persönlichen Daten.
10. Salvatorische Klausel
10. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden oder nicht alle Umstände regeln, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht geregelten Umstände oder Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt ist.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Inkrafttreten
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Schulträger bzw. der Privatschule und ihren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.06.2010.




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